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Gesuch Ausnahmeregelung Sammler "klein"
Die Kantone können den Begriff des Sammlers / der Sammlerin und die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen definieren (Art. 13g WV). Neu verbotene Waffen müssen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden, was heissen kann, dass die ganze verbotene Waffe in einem sicheren Behältnis aufzubewahren (z.B. Baumarkt-Waffenschrank) oder der Verschluss aus der Waffe entnommen und in einem sicheren Behältnis aufzubewahren ist. Die konkreten Sicherheitsvorkehrungen müssen gegebenenfalls den räumlichen und persönlichen Umständen des Sammlers / der Sammlerin angepasst werden.
Im Kanton St. Gallen wohnhafte Sammler/innen müssen für den ersten Erwerb einer verbotenen Waffe oder bei geänderten Verhältnissen bei der Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung SIWAS, ein Sicherheitskonzept über die Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung der Waffe einreichen und ein aktuelles Verzeichnis ihrer verbotenen Waffen führen (Art. 13h WV).
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Einreicheformular Sicherheitskonzept Sammler "klein"
Die Kantone können den Begriff des Sammlers / der Sammlerin und die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen definieren (Art. 13g WV). Neu verbotene Waffen müssen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden, was heissen kann, dass die ganze verbotene Waffe in einem sicheren Behältnis aufzubewahren (z.B. Baumarkt-Waffenschrank) oder der Verschluss aus der Waffe entnommen und in einem sicheren Behältnis aufzubewahren ist. Die konkreten Sicherheitsvorkehrungen müssen gegebenenfalls den räumlichen und persönlichen Umständen des Sammlers / der Sammlerin angepasst werden.
Im Kanton St. Gallen wohnhafte Sammler/innen müssen für den ersten Erwerb einer verbotenen Waffe oder bei geänderten Verhältnissen bei der Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung SIWAS, ein Sicherheitskonzept über die Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung der Waffe einreichen und ein aktuelles Verzeichnis ihrer verbotenen Waffen führen (Art. 13h WV).
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